Der Kreisgruppenvorsitzende unserer Kreisgruppe Landkreis Nürnberger Land hat sich noch einmal für uns nach den geltenden Bestimmungen erkundigt und folgende Mitteilung gesendet:

„…Nach einer Mitteilung der Bay. Staatsregierung gilt die Zuordnung der Hundeausbildung zur sog. Außerschulischen Bildung weiterhin. Weil die 7-Tage-Inzidenz jedoch über 100 liegt, ist die Ausbildung derzeit verboten….“

 

Wir hoffen, dass wir Euch bald bessere Nachrichten machen können.